Der Lockdown wird in die Verlängerung gehen – ohne jedes Argument

Vom 1. bis zum 5. April soll das öffentliche Leben weitgehend lahmgelegt werden. Neben den Feiertagen sollen auch Gründonnerstag und Ostersamstag als „Ruhetage“ mit „Ansammlungsverbot“ definiert werden. Gottesdienste mit Präsenzpublikum soll es nicht geben. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit nur mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, aber auf maximal fünf Personen beschränkt.