Österreich: Verwaltungsgericht erklärt PCR-Test als Grundlage für Demoverbot für unrechtmäßig

„Im Namen der Republik“ urteilte das österreichische Verwaltungsgericht (Geschäftszahl VGW-103/048/3227/2021-2), dass ein PCR-Test nicht geeignet ist, die Infektiosität zu bestimmen. Damit erklärte es die Untersagung einer Corona-Demonstration am 31. Januar für unrechtmäßig.

Verwaltungsgericht Wien zerpflückt Corona Maßnahmen, PCR -Test und hebt Demoverbot auf

Die Regierungen in Bund und Land Wien treiben Schindluder mit Krankheitsdefinitionen, Fallzahlen, der Anwendung von PCR- und Antigentests sowie der Darstellung der „Seuchenlage“. Das wird von vielen Wissenschaftlern, Juristen, Ärzten und unabhängigen Medien schon längere Zeit kritisiert, von Politikern, ihren virologischen Beratern und den Mainstream Medien geflissentlich ignoriert um Lockdown, Sperrung von Geschäften, Gastronomie oder…

Sensations-Urteil in Österreich: PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet

Ein österreichisches Gericht kam zu dem Schluss, dass ein PCR-Test nicht dazu geeignet ist, die Infektiosität zu bestimmen. Im konkreten Fall ging es um eine Klage der FPÖ. Ihr wurde Ende Januar eine Versammlung in Wien untersagt. Dagegen klagte die Partei vor dem Verwaltungsgericht Wien. Das gab ihr Recht.

Verwaltungsgericht: Definition von „Kranke/lnfizierte“…

„Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test wird von der WHO abgelehnt“, heißt es im Erkenntnis. Die Corona-Demonstration am 31. Jänner wurde damit zu Unrecht untersagt. Die Definition des Gesundheitsministeriums für bestätigte Corona-Fälle ist laut Verwaltungsgericht falsch. „Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test wird von der WHO abgelehnt“, heißt es in einem Erkenntnis, das sich eigentlich mit der Untersagung der Corona-Demonstration am 31.

Verwaltungsgericht Wien: Corona-Politik ohne Basis, PCR-Test ungeeignet

Wenn dieses Gerichtsurteil keine weitreichenden Folgen hat, sind der Rechtsstaat und die Demokratie in Österreich tot. Die gesamte Corona-Politik der Regierung wurde sachlich widerlegt.

Wiener Urteil im Wortlaut: PCR-Test reicht als Nachweis für Infektion nicht

„Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test wird von der WHO abgelehnt.“ Das Verwaltungsgericht Wien hat die Untersagung einer Corona-Demonstration Ende Januar für rechtswidrig erklärt. Darüber hinaus beurteilt es die dem Verbot zugrunde liegende Datenbasis als unzureichend. Mit den auf PCR-Tests beruhenden Zahlen werden die Grundrechtseinschränkungen begründet.