Maskenpflicht: Richter zwischen Grundrecht und verfassungswidrigen Verordnungen
Notverordnungen wie die Covid-19 Schutzverordnung schränken per se die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Grundrechte der Bürge r ein. In einer Notlage von nationaler Tragweite kann es (kurzfristig) zu Maßnahmen kommen, die Grundrechte einschränken (müssen). Daher zielt das Verfassungsrecht im Falle von Gesetzen und Verordnungen, die Grundrechte einschränken ganz klar auf die Belegung der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit und deren zeitliche Begrenzung (ständige Überprüfung) durch den Gesetzgeber (den zuständigen Minister) ab.