Anwältin: Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes verfassungswidrig

Berlin – Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur erneuten Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist verfassungswidrig. Darin ist vorgesehen, per formellem Gesetz eine direkt geltende „Notbremse“ zu etablieren. In der Begründung zum Entwurf heißt es: „Es wird eine bundesweit verbindliche Notbremse ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 eingeführt.