Lockdown bald auch fürs Klima – die wahre Tragweite des Karlsruher Beschlusses

Ein Gastbeitrag von Dirk Maxeiner Vorgestern schrieb ich noch einen Text mit dem Titel: „Vermisst: Prof. Dr. Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts“. Es ging in dem Beitrag um die seit über einem Jahr von der Corona-Politik veranlasste Beschneidung der Grundrechte der Bürger. Und die Frage, warum zahlreiche dagegen anhängige Verfassungsbeschwerden entweder nicht angenommen wurden oder der Bearbeitung harren.

Bundesverfassungsgericht hebt Grundgesetz zu Gunsten der Klimapolitik auf

aktualisierte Fassung: Dauerhafte Aufhebung von Grundrechten; angekündigte DUH-Klage gegen Nordstream2, Aufgabenverteilung im BVerfG) Das Bundesverfassungsgericht erhebt den Klimaschutz über jede Regelung des Grundgesetzes, das den Bürger vor einem übergriffigen Staat schützt.

Vor uns die Gewaltherrschaft

(Auszug aus meiner in Kürze erscheinenden Schrift “ Mehr Kapitalismus wagen. Streitschrift für ein Gemeinwesen jenseits von Staat und Politik“) Die staatliche Reaktion auf eine vermeintliche „Pandemie“ hat gelehrt, dass auf die bestehenden Institutionen kein Verlass ist, Freiheit und Wohlstand zu garantieren. Der Lockdown hat viele Menschen ins Elend getrieben und die Bürger ihrer Freiheit beraubt.

Bundesverfassungsgericht: Grundrechte jetzt nur noch unter Klima-Vorbehalt

Das Bundesverfassungsgericht lässt dem staunenden Publikum heute ausrichten: „Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein“. Das Klimaregime schickt sich an, zum direkten Nachfolger des Corona-Staates zu werden, grünem Durchregieren dürfte ab Herbst nichts mehr im Wege stehen. / Foto: Imago

Klimaschutz – Ein verheerendes Urteil aus Karlsruhe

Zum ersten Mal sagt das Bundesverfassungsgericht, dass Klimaschutz Verfassungsrang habe. Damit kann man künftig viel Unsinn begründen. Dasselbe Bundesverfassungsgericht, das gerade einen Eilantrag abwies und dadurch den Weg für weitere 750 Milliarden Euro ausgerechnet für die „NextgenerationEU“ freigemacht, also Schulden in exorbitanter Höhe erlaubt hat, sorgt jetzt angeblich für „Klimagerechtigkeit“.

Notstandsgesetz ohne Not

Das revidierte deutsche Infektionsschutzgesetz ist verfassungswidrig. Die Regierung kann die Entscheidungsgrundlagen manipulieren. Ob Steuern oder Quarantäne: In deutschen Gesetzen sind es immer die Buchstabenparagrafen, die für Verdruss sorgen. So fristete Paragraf 28 des Infektionsschutzgesetzes, der traditionelle gesundheitspolitische Massnahmen vorsah, jahrzehntelang ein unauffälliges Dasein.